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   VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1646/84   

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https://dejure.org/1984,23463
VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 (https://dejure.org/1984,23463)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 (https://dejure.org/1984,23463)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 10 TH 1646/84 (https://dejure.org/1984,23463)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87

    Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht im Aussetzungsverfahren

    Bei der gerichtlichen Überprüfung ist die Sach- und Rechtslage im gegenwärtigen Zeitpunkt maßgeblich (Hess. VGH, B. v. 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 und v. 17.07.1984 - 10 TH 1532/ß4 -).

    Demgemäß hat der früher für Asylverfahren allein zuständige 10. Senat des Hessischem Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig von weiteren eigenen Aufklärungsmaßnahmen in Eilverfahren der vorliegenden Art abgesehen (vgl. z. B. B. v. 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 - und v. 18.04.1985 - 10 TH 540/85 -).

  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne

    Lediglich für die Überprüfung der mit solchen Abschiebungsandrohungen zusammenhängenden asylrechtlichen Fragen ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage von Bedeutung - also bei Abschiebungsandrohungen nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG für die Beurteilung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags durch das Bundesamt (vgl. Hess. VGH, B. v. 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 -) und bei Abschiebungsandrohungen unmittelbar nach § 10 Abs. 2 AsylVfG für die ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des Asylantrags (Hess. VGH, B. v. 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 - VGH Mannheim, B. v. 10.09.1986 - A 13 S 56/86 u. U. v. 05.11.1986 - A 13 S 668/86 -), denn insoweit handelt es sich materiell um ein im Hauptsacheverfahren im Wege der Asylverpflichtungsklage zu verfolgendes Begehren.
  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht

    Diese gesetzliche Regelung über den Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; allerdings ist zu beachten, daß ein Asylantrag nur dann als offensichtlich unbegründet in diesem Sinne zu behandeln ist, wenn sich seine Ablehnung geradezu aufdrängt, und daß im gerichtlichen Eilverfahren die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit erschöpfend geprüft werden muß (vgl. dazu: BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, EZAR 226 Nr. 3; OVG Hamburg, EZAR 226 Nr. 1; Hess. VGH, EZAR 226 Nr. 2 und B. v. 18. April 1985 - 10 TH 540/85 -. Bei der gerichtlichen Überprüfung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (B. des Senats vom 12. Juli 1984 - 10 TH 1646/84 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 22.06.1989 - 13 TH 3075/88

    Angola - offensichtliche Unbegründetheit des Asylantrages - Bürgerkrieg

    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamtes ist hierbei auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen (Hess. VGH, Beschluß v. 12. Juli 1984 - 10 TH 1646/84 -).
  • VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen

    Die aufschiebende Wirkung der Klage dürfte im übrigen auch deshalb anzuordnen sein, weil es -- nach der insoweit maßgeblichen gegenwärtigen Sach- und Rechtslage (Hess. VGH, 12.07.1984 -- 10 TH 1646/84 -- u. 17.07.1984 -- 10 TH 1532/84 --) -- an der vom Bundesamt angenommenen offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags der Antragstellerin fehlen dürfte (vgl. Hess. VGH, 09.06.1986 -- 10 TH 865/86 --).
  • VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87

    Zur Frage der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbewerbers bei

    Bei der gerichtlichen Überprüfung des Offensichtlichkeitsurteils ist die Sach- und Rechtslage im gegenwärtigen Zeitpunkt maßgeblich (Hess. VGH, B. v. 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 - u. v. 17.07.1984 - 10 TH 1532/84 -).
  • VGH Hessen, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84

    Asylverfahren: Behördenzuständigkeit, Anhörung des Asylbewerbers, Beachtlichkeit

    Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 12. Juli 1984 - 10 TH 1646/84 - und vom 17. Juli 1984 - 10 TH 1532/84 -).
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